Kosten

Häufig wird die Behandlung von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Wir finden es für Sie heraus.

Sogenannte Anfangsunterlagen, z. B. die Anamnese, die Abdrücke beider Kiefer und aktuelle Röntgenbilder und deren Auswertung führen zu einem sog. Behandlungsplan,
der als ein Fahrplan für die Behandlung zu sehen ist und in einem Folgetermin mit dem Patienten oder der Patientin besprochen wird.

Spätestens wenn ein Behandlungsplan von der Krankenkasse genehmigt wurde, klärt
sich die Frage der Behandlungskosten. Eine Überweisung durch Ihren Zahnarzt für eine Behandlung beim Kieferorthopäden ist übrigens allgemein nicht notwendig.